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Katholisch werden – Kircheneintritt oder Wiedereintritt

Was immer Sie auch zum Austritt aus der römisch-katholischen Kirche bewogen hat: Die Kirche will Ihren Entscheid nicht hinterfragen oder darüber urteilen, sondern ihren persönlichen Willen akzeptieren.

Vielleicht hat sich aber in der Zeit des Abstands, der Distanz zur Institution Kirche der Wunsch gebildet, wieder in die römisch-katholische Kirche einzutreten. Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände und Ihr Lebensumfeld geändert. Oder Sie spüren an wichtigen Stationen wie Hochzeit, Eltern werden oder beim Verlust eines lieben Menschen das Bedürfnis nach Spiritualität und Begleitung.

Wie beim Austritt sind auch bei einem Wiedereintritt Ihre Gründe ganz persönlicher Natur. Wir zeigen Ihnen hier auf, wie einfach und unkompliziert der Wiedereintritt abläuft.
Es genügt eine schriftliche Mitteilung an die Katholische Kirchgemeinde Wil. Selbstverständlich ist ein Gespräch mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin in Ihrer Pfarrei jederzeit möglich. Gerne vermitteln wir Ihnen eine Ansprechperson. Kontakte finden Sie auch auf dieser Website.

Der Eintritt ist mit keinen Kosten verbunden. Als Mitglieder der Kirche zahlen Sie jedoch eine jährliche, einkommensabhängige Kirchensteuer.

Katholisch werden (Konversion)

Sie sind in einer anderen Religion oder christlichen Konfession aufgewachsen und möchten katholisch werden. Wenn ein Übertritt (Konversion) zur katholischen Kirche Thema ist, nehmen Sie Kontakt zu einem Seelsorger/einer Seelsorgerin auf, die Ihr Anliegen und Ihre Frage mit Ihnen bespricht. Je nach persönlichem Hintergrund kann es sein, dass am Anfang eine Taufe stehen wird. Wenn Sie einer anderen christlichen Konfession angehören, ist dieser Schritt in der Regel nicht erforderlich.

In die Kirche zurückkehren

Konkrete negative Erlebnisse oder eine zunehmende Entfremdung können Menschen dazu veranlassen, im Laufe ihres Lebens aus der Kirche auszutreten.

Neue Erfahrungen oder veränderte Ansichten veranlassen Menschen, wieder in die Kirche zurückzukehren. Die Türe steht immer offen. Falls Sie früher schon einmal Kirchenmitglied waren, ist Ihre erste Taufe nach wie vor gültig. Beim Wiedereintritt finde keine zweite Taufe statt Sie erneuern mit dem Wiedereintritt nicht Ihre Taufe, sondern die «staatskirchenrechtliche Mitgliedschaft» zur römisch-katholischen Kirche.

Gut zu Wissen: Häufige gestellte Fragen und Antworten

Muss ich irgendwo Red und Antwort stehen?
Nein. Wie beim Kirchenaustritt genügt auch für den Wiedereintritt in der Regel eine schriftliche Mitteilung an die Kirchgemeinde in Ihrer Wohngemeinde. Selbstverständlich ist ein Gespräch mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin in Ihrer Pfarrei jederzeit möglich.

Findet beim Wiedereintritt eine zweite Taufe statt?
Nein, Ihre erste Taufe ist nach wie vor gültig, ein Leben lang. Sie erneuern mit dem Wiedereintritt nicht Ihre Taufe, sondern die „staatskirchenrechtliche Mitgliedschaft“ zur römisch-katholischen Kirche.

Muss ich irgendwelche Kirchensteuern nachzahlen?
Auf keinen Fall. Die Kirchensteuerpflicht beginnt erst wieder mit Ihrem Wiedereintritt. Der Wiedereintritt selber ist mit keinen Kosten verbunden.

Wie schnell kann ich wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten?
Sie bestimmen selber, ab welchem Datum Sie wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten möchten.